Der Prozess rund um das IGI Rißtal bietet viele Möglichkeiten der Beteiligungen. Sehen Sie selbst!

Die öffentliche Auslegung der nachfolgenden Unterlagen geschah vom 25.4. bis 27.5.2022. Dies entsprach der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB.

Den aktuellen Stand des Bebauungsplanes kann man den Unterlagen zur Sitzung der Verbandsversammlung entnehmen.

Öffentliche Auslegung II

Entwurf des Bebauungsplans mit Grünordnung ”IGI Rißtal–BA 1” in 88447 Warthausen, Landkreis Biberach.

Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 i. V. m.  § 4 a Abs. 3 BauGB in der Zeit vom 25.04. bis 27.05.2022

Fachgutachten

Die öffentliche Auslegung der nachfolgenden Unterlagen geschah vom 17.5. bis 19.7.2021. Dies entsprach der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB.

Fachgutachten

Verfahrensschritte und Termine

Kurzbericht der öffentlichen Verbandsversammlung des Zweckverbands IGI Rißtal vom 28.07.2020

 

1. Bebauungsplanverfahren

– Information über den Verfahrensstand und das weitere Vorgehen
– Weitere Gutachten bzw. Planungsaufträge
Verbandsvorsitzender Glaser gab die Tagesordnung bekannt und ging direkt auf den Tagesordnungspunkt 1 ein. Er informierten über den aktuellen Verfahrensstand im Bebauungsplanverfahren. Trotz der Coronasituation laufen die Planungen weiter. Die DB Engineering & Consulting GmbH wurde mit der Trassenplanung beauftragt und hat bereits Vorschläge zur Güterschienenanbindung vorgelegt. Zu dem bestehenden Verkehrsgutachten wird ein ergänzendes Gutachten durch modus consult erstellt. Durch Zählungen wird das Verkehrsaufkommen geprüft. An Stelle des geplanten Park & Ride Parkplatzes soll eine PV Anlage entstehen, die die Betriebe im Industriegebiet direktversorgen kann. Diese Fläche soll als Sondergebiet ausgewiesen werden. Außerdem laufen Gespräche, die Abwasserbeseitigung mit dem AZV Riss vertraglich zu regeln.

Die Abwägungsprüfung läuft bis Mitte Oktober 2020. Die Vorberatung bzw. Einholung der Weisungsbeschlüsse durch die Gemeinderäte der Verbandsgemeinden soll im Laufe des Novembers und Dezember 2020 erfolgen. Über die Abwägung wird in der nächsten Zweckverbandsversammlung am 03.02.2021 beraten und informiert.

 

2. Aufstellung des Haushaltsplanes und Beschluss der Haushaltssatzung für das Jahr 2020

– Beratung und Beschlussfassung
Der Fachbereich Finanzen hat den Haushaltsplan 2020 in Abstimmung mit den Fachplanern erstellt. Der Entwurf wurde in der Sitzung vom 04.03.2020 von der Arbeitsgemeinschaft IGI Rißtal vorgelegt und von dieser vorberaten.

Im Ergebnishaushalt sind die Aufwendungen geprägt von den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen und den sonstigen ordentlichen Aufwendungen. Aufgrund fehlender Erfahrungswerte konnten die Aufwendungen nur grob geschätzt werden. Die Aufwendungen werden durch die Erhebung der Betriebskostenumlage von den Verbandsmitgliedern refinanziert. Wie bereits im Haushaltsjahr 2019 wurde auch im Haushaltsjahr 2020 eine Liquiditätsumlage eingeplant.

Inwieweit die Investitionsauszahlungen in den veranschlagten Jahren im Finanzhaushalt zu Buche schlagen ist wie bei den Aufwendungen nur schwer abzuschätzen. Für den möglichen Abschluss von Verträgen im Haushaltsjahr 2020 und Abfluss der finanziellen Mittel im Jahr 2021 wurde insgesamt eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 3,17 Mio. Euro eingeplant.
Der Grunderwerb, der voraussichtlich 2021 zur Auszahlung kommt, wird über die Vermögensumlage refinanziert. Für die restlichen Investitionskosten ist eine Kreditaufnahme im Haushaltsjahr 2020 und im Finanzplanungsjahr 2021 vorgesehen.

Die Verbandsversammlung stimmte dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.

 

3. Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2018

Der Zweckverband hat zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss ist nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung unter Berücksichtigung der besonderen gemeindehaushaltsrechtlichen Bestimmungen anzufertigen und muss klar und übersichtlich sein.

Ergebnisrechnung:

Beim Zweckverband IGI Rißtal werden die Aufwendungen im Ergebnishaushalt durch die Erhebung der Betriebskostenumlage von den Mitgliedsgemeinden ausgeglichen. Dadurch ist die gesetzliche Forderung stets erfüllt.

Finanzrechnung:

Im Jahr 2018 sind keine Ein- und Auszahlungen erfolgt. Deshalb schließt der Gesamtfinanzhaushalt mit 0,00 € im Haushaltsjahr 2018 ab.

Liquidität:

Der Zweckverband muss die Verwendung der liquiden Mittel zur Finanzierung der Investitionen (§ 22 Abs. 2, § 53 Satz 2 GemHVO) nachweisen. Es erfolgten keine Auszahlungen für Investitionen im Haushaltsjahr 2018.

Die Verbandsversammlung stimmte dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.

 

4. Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2019

Auch für das Haushaltsjahr 2019 wurde der Jahresabschluss vorgestellt.

Ergebnisrechnung:

Beim Zweckverband IGI Rißtal werden die Aufwendungen im Ergebnishaushalt durch die Erhebung der Betriebskostenumlage von den Mitgliedsgemeinden ausgeglichen. Dadurch ist die gesetzliche Forderung stets erfüllt.

Finanzrechnung:

Im Jahr 2019 sind Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit erfolgt. Die Beträge setzen sich aus den Ein- und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2018 und für das Haushaltsjahr 2019 zusammen.

Liquidität:

Der Zweckverband muss die Verwendung der liquiden Mittel zur Finanzierung der Investitionen (§ 22 Abs. 2, § 53 Satz 2 GemHVO) nachweisen. Es erfolgten keine Auszahlungen für Investitionen im Haushaltsjahr 2019.

Die Verbandsversammlung stimmte dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.

 

5. Abschluss eines Vertrages über die Verwaltungsleihe zwischen dem Zweckverband und der Gemeinde Schemmerhofen

Der Zweckverband IGI Rißtal bedient sich zur verwaltungsmäßigen Erledigung seiner Aufgaben nach § 10 der Zweckverbandssatzung Bediensteter und sächlicher Verwaltungsmittel der Gemeinde Schemmerhofen.
Dazu ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Zweckverband und der Gemeinde bezüglich der Kostenerstattung für den Personal- und sächlichen Verwaltungsaufwand (Verwaltungsleihe) erforderlich.

Die Verbandsversammlung stimmte dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.

 

6. Bestellung einer Fachbeamtin für das Finanzwesen des Zweckverbandes

Nach § 10 Ziff. 2 der Verbandssatzung kann der Verband zur Erfüllung seiner Aufgaben Bedienstete bestellen. Es wird vorgeschlagen, beim Zweckverband eine/n Fachbeamten/in für das Finanzwesen des Verbandes im Beamtenverhältnis mit pauschalierter Aufwandsentschädigung (Ehrenbeamte) anzustellen.
Die Personalauswahl und Höhe der Aufwandsentschädigung wurde in nichtöffentlicher Sitzung festgelegt. Für das Finanzwesen wird vom Zweckverband eine/r Fachbeamter/in mit ehrenamtlicher Entschädigung (Ehrenbeamte) angestellt.

Die Verbandsversammlung stimmte dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.

 

7. Verschiedenes

Unter dem Tagesordnungspunkt Verschiedenes wurde nichts besprochen.

Bürger-Informationsveranstaltung und Runder Tisch ermöglichen Dialog und Austausch

Das von Biberach, Warthausen, Schemmerhofen und Maselheim geplante interkommunale Gewerbegebiet IGI Rißtal ist seit vielen Jahren ein gemeinsamer Gedanke, um die Wirtschaftskraft und Attraktivität des Standorts zu sichern. Als Motor des Projekts fungiert der eigens dafür gegründete Zweckverband IGI Rißtal, dem die Gemeinden Warthausen, Schemmerhofen, Maselheim und die Stadt Biberach angehören.

Nachdem der Zweckverband im Dezember 2019 – nach intensiven Vorarbeiten – dafür stimmte, in das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans zu gehen, ist nun die Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorangeschritten. So liegen zum einen alle Unterlagen zum Bebauungsplan-Vorentwurf (Fachgutachten zu Geotechnik, Altlasten, Fauna, Artenschutz, Nachkartierung, Schall und Verkehr sowie Satzung, Begründung, Umweltbericht und Zeichnungen) statt den vorgeschriebenen vier Wochen sechs Wochen (vom 2. Januar bis 14. Februar 2020) aus, in den Rathäusern Schemmerhofen und Warthausen. Als Besucher dieser Homepage können Sie sich all diese Dokumente ganz bequem herunterladen.

Zum anderen wurde in Veranstaltungen mit Bürgern sowie Umweltverbänden das intensive Gespräch mit konstruktivem Austausch gesucht. Am 29.01. waren alle Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen, ins Thema einzusteigen, sich mit Fachleuten und den Mitgliedern der Verbandsversammlung auszutauschen, Fragen zu stellen und Anregungen einzubringen. Da das Verfahren momentan noch am Anfang steht, war das genau der richtige Moment, um sich zu den Sachthemen zu äußern, sich Hintergründe erklären zu lassen oder eigene Anregungen vorzubringen.

Mit der Absicht, eine konstruktive und intensive Debatte zu führen, führte der Zweckverband kompakt ins Thema ein und bat dann zum direkten Austausch mit den Fachplanern und Verantwortlichen. Fast alle der etwa 100 Teilnehmer folgte dieser Einladung. Die Besucher stellten Fragen, reichten Anregungen ein und erfuhren an Thementischen Genaues zu Verkehr, Umwelt, Umlegung und Infrastruktur.

Am 22.01. hatte der Zweckverband am „Runden Tisch“ das Gespräch mit Umweltverbänden und Naturschutz-Organisationen, der Bürgerinitiative und dem Regierungspräsidium gesucht. Auch in diesem Kreis gab es konstruktive Gespräche in guter Atmosphäre.

ZV IGI Rißtal tagt zum dritten Mal und bringt Projekt voran

In seiner dritten öffentlichen Versammlung hat der Zweckverband IGI Rißtal am 12. Dezember mehrere Beschlüsse gefasst und das Projekt eines interkommunalen Gewerbegebiets damit wieder ein Stück vorangebracht.

In der Sitzung, die in der Warthauser Turn- und Festhalle stattfand und von ca. 50 interessierten Bürgerinnen und Bürgern verfolgt wurde, standen die Konstituierung der Versammlung und Wahl eines neuen Vorsitzenden an. Diese war durch den Rücktritt von Bürgermeister Wolfgang Jautz zum 1. Dezember 2019 nötig geworden. Einziger Kandidat war Mario Glaser, Bürgermeister von Schemmerhofen, der einstimmig und auf fünf Jahre zum neuen Vorsitzenden gewählt wurde. Mit dem Vorsitz wechselt auch die Geschäftsstelle, nicht aber der Sitz des ZV nach Schemmerhofen. „Ich sehe die Bedenken vieler, die sich die Geschäftsstelle am Ort des IGI wünschen. Als Vorsitzender verstehe ich mich jedoch nicht als Repräsentant Schemmerhofens, sondern als Vertreter der Interessen des Zweckverbands und aller beteiligten Gemeinden“, so Glaser in seiner Antrittsrede. „Wenn wir heute einen Aufstellungsbeschluss fassen, dann geht es zukünftig um das „Wie?“ des IGI. Es wird keine Lösung geben, mit der alle glücklich sind. Wir möchten aber möglichst alle mitnehmen und transparent sowie sachlich miteinander umgehen.“

Als TOP 3 stand der Vorentwurf des Bebauungsplans „IGI Rißtal BA1“ an. Bürgermeister Christian Kuhlmann gab Rück- und Ausblick und betonte, dass mit dem heute anstehenden Aufstellungsbeschluss das eigentliche Verfahren erst beginne. Bernd Munz von LARS Consult erklärte Sitzungsteilnehmern und Zuhörern den Vorentwurf des Bebauungsplans. Er beinhaltet drei große Baufelder mit breiten Grünzügen. Mit zwei Anbindungen an die Landesstraße, Park & Ride, Bahnhalt, Gewerbegleis und über 1.000 Bäumen erfülle der Plan alle bisherigen Vorgaben.

Bei der anschließenden Abstimmung unterlag das Gremium wie immer dem Gesetz zur kommunalen Zusammenarbeit. Dies bedingt eine einheitliche Stimmabgabe pro Kommune, die im Vorfeld ihre Delegierten entsprechend dem Mehrheitswillen entsenden.

Die Verbandsversammlung fasste im Folgenden einstimmig den Beschluss, in das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans zu gehen sowie die Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen. Ein wesentliches Instrument ist dabei die Auslage aller relevanten Unterlagen am Sitz und in der Geschäftsstelle des Zweckverbands. Vom 2. Januar bis zum 14. Februar – und damit zwei Wochen länger als gesetzlich vorgeschrieben – können in den Rathäusern Warthausen und Schemmerhofen die Unterlagen eingesehen und geprüft werden. Im Gespräch am „Runden Tisch“ sucht der ZV außerdem den Austausch mit Naturschutzverbänden und Umweltschützern.

Ein Beschluss zu TOP 4, dem Anordnen einer Umlegung und Übertragung der Befugnis zur Durchführung der Umlegung auf das Vermessungsamt des Landratsamts, wurde mit Rücksicht auf die Gemeinde Warthausen, die diesbezüglich noch keinen Beschluss gefasst hatte, vertagt. Der stellvertretende Leiter des Amts, Eberhard Sutter, gab dennoch eine Information und stellte den Prozess der Baulandbereitstellung und -umlegung vor.

Zuletzt entschied das Gremium über die Satzung zur Entschädigung ehrenamtlich Tätiger im Zweckverband.

In seinen Schlussworten lud der Vorsitzende Mario Glaser das Publikum zur nächsten Möglichkeit ein, sich am Prozess zu beteiligen. Diese findet am 29. Januar 2020 um 17 h in der Turn- und Festhalle Warthausen in Form einer Bürger-Informationsveranstaltung statt.

Der Zweckverband IGI Rißtal hat im Rahmen seiner Verbandsversammlung Ende Mai seinen Haushalt 2019 beschlossen und neue Weichen für die Entwicklung des interkommunalen Gewerbegebiets gestellt. Wolfgang Jautz, der als Zweckverbandsvorsitzender fungierte und als Bürgermeister von Warthausen auch Gastgeber in der Turn- und Festhalle war, konnte zur öffentlichen Sitzung am 21. Mai 25 Zuhörer und Vertreter der heimischen Presse begrüßen.

Zu Beginn stellte die Kämmerin der Gemeinde Warthausen, Michaela Schuhmacher, den Haushaltsplan 2019 vor. Dieser wurde von den Verbandsmitgliedern samt der Finanzplanung und der Haushaltssatzung einstimmig beschlossen.

Den aktuellen städtebaulichen Rahmenplan erläuterten Bernd Munz und Robert Geiß vom Planungsbüro LARS consult aus Memmingen. LARS consult ist eine Gesellschaft für Planung und Projektentwicklung und bereits von Beginn an mit der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen betraut.

Sie informierten die Zuhörer auch über das Gespräch mit der unteren Naturschutzbehörde des Landratsamts Biberach. Diese kam man zu dem Ergebnis, dass für Flora und Fauna im Rißtal keine unlösbaren Probleme bestehen. Zugunsten einer effizienten Verkehrsführung sprach man sich für Ampelanlage oder Kreisverkehr aus.
Des Weiteren wurde festgestellt, dass die späteren Dachwässer vor Ort versickern können. Die beiden Grünabschnitte beim Bauabschnitt 1 wurden zu einem Abschnitt zusammengelegt. Somit bleiben die Grünflächenanteile bestehen, sind jedoch komprimierter. Mittig soll zudem ein Grünkorridor entstehen, der für die Wasserwirtschaft vorteilhaft ist.

Als weiteres Ergebnis der Verbandsversammlung wurde eine Änderung des Gebiets des Zweckverbands vorgenommen. Diese ist aufgrund der Gutachten und des Städtebaulichen Rahmenplans erforderlich.

Die Mitglieder des Zweckverbandes beschlossen einstimmig, das Verbandsgebiet entsprechend dem Lageplan vom 28.01.2019 gemäß § 5 Nr. 2 Buchstabe d der Verbandssatzung zu ändern. Außerdem wurde die eigene Satzung gemäß § 5 Nr. 2 Buchstabe d wie folgt geändert:

„§ 1 Nr. 4 erhält folgende Fassung: Das 45 ha große Verbandsgebiet umfasst die im Lageplan vom 28.01.2019, Maßstab 1.5000 (schwarz) umrandeten Flächen. Der Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung. Eine spätere Änderung des Verbandsgebiets bleibt vorbehalten.“

Zum Schluss der Sitzung gab Bürgermeister Wolfgang Jautz bekannt, dass der EnBW/RBS wave der Auftrag zur Bodenordnung erteilt wurde, und bedankte sich bei den Zuhörern für ihr Interesse.

Abstimmungsgespräch zum gemeinsamen Industriegebiet Rißtal

Gemeinden, Behörden und Naturschützer haben am 24.10.2017 sieben Stunden lang über das geplante Industriegebiet Rißtal beraten.

→ Pressemitteilung

Sitzung zur Verbandsversammlung Zweckverband IGI Rißtal

Donnerstag, 22. Dezember 2022 um 17:00 Uhr in der Turn- und Festhalle Warthausen

Sitzung zur Verbandsversammlung Zweckverband IGI Rißtal

12. Juli 2022 um 17:00 Uhr in der Turn- und Festhalle Warthausen