Sachstand klingt nach einfacher Sache. Das ist es zwar selten, wenn es um komplexe Projekte mit vielen Beteiligten, Rechtsvorschriften und Investitionen geht. Dennoch möchten wir Ihnen auf dieser Seite den maximalen Einblick bieten, wo das Projekt IGI Rißtal gerade steht, welche Aufgaben uns derzeit beschäftigen und wie die nächsten Schritte aussehen.
Lageplan des Zweckverbandsgebiets Mai 2019
→ Lageplan als PDF
Satzungsänderung zum Anpassen des Verbandsgebiets
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Mai 2019
Lageplan des Zweckverbandsgebiets Februar 2019
Planungsbeginn
Nachdem im Zuge eines Zielabweichungsverfahrens geklärt wurde, dass der gewählte Standort im Vergleich zu anderen Alternativen den Anforderungen am ehesten gerecht wird und das geringste Konfliktpotenzial aufweist, kann mit der Planung für das IGI Rißtal konkret begonnen werden.
Vor Weiterführung eines Flächennutzungsplan-Änderungsverfahrens und der Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens durch den Zweckverband soll eine städtebauliche Rahmenplanung eine mögliche bauliche Entwicklung unter Berücksichtigung verschiedener Aspekte (wie z. B. Hydrologie, Lärm, Verkehr, Ökologie) aufzeigen. Auf dieser Basis sollen dann mit dem Flächennutzungsplan die Gebietsabgrenzung konkretisiert und mit dem Bebauungsplan die konkrete bauliche Ausprägung fixiert werden. Nach Abschluss beider Verfahren sind dann die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung des Gebietes geschaffen. All diese Arbeiten werden von LARS consult, der Memminger Gesellschaft für Planung und Projektentwicklung, erledigt.
→ Handtmann und Liebherr-Turmdrehkrane möchten im IGI-Rißtal erweitern
24. Januar 2022
→ Keine Mehrheit für umstrittene IGI-Satzung
18. Dezember 2021
→ Biberacher Räte stimmen für IGI-Änderungen
1. Dezember 2021
→ Kommentar: Chance verspielt
15. November 2021
→ Rat lehnt geänderte IGI-Planungen ab
07. Juli 2021
→ Kritik an IGI hält an – Planer stellen Änderungen vor
27. Februar 2021
→ Grünen-Kandidat ist nicht komplett gegen IGI Rißtal
20. Februar 2021
→ Höfener scheitern mit Klage gegen IGI-Versammlung
20. Februar 2021
→ Rat vertagt Entscheidung über IGI-Haushalt – Kritik am Bürgermeister
9. Februar 2021
→ Grüne scheitern mit IGI-Stopp
20. Januar 2021
→ Flächenbedarf der Firmen ist nach wie vor da
18. Dezember 2020
→ Grünes Licht für weitere IGI-Planung
10. Dezember 2020
→ Wie grün wird das IGI wirklich?
2. Dezember 2020
→ IGI-Pläne ohne Eile – und ohne Abstriche
4. August 2020
→ Kurzbericht der öffentlichen Verbandsversammlung des Zweckverbands IGI Rißtal
28. Juli 2020
→ IGI-Bebauungsplanverfahren verzögert sich wegen Corona
13. Mai 2020
→ Trotz Corona gehen die Planungen für das Industriegebiet im Rißtal weiter
21. April 2020
→ Das sind die Bedenken der Bürger beim Industriegebiet IGI – So reagiert der Zweckverband
30. Januar 2020
→ regioTV Bebauungsplan für das Industriegebiet im Rißtal vorgestellt
30. Januar 2020
→ Schemmerhofen übernimmt IGI-Geschäftsstelle
06. Dezember 2019
→ Planer versprechen grünes IGI
23. Mai 2019
→ Gutachter sehen keine Hindernisse für IGI
20. Februar 2019
→ Glaser will Bedenken der Naturschützer ernst nehmen
16. Juni 2018
→ Im Rißtal rollt der Bagger
06. März 2018
→ Schürfungen sollen erste Ergebnisse bringen
06. März 2018
→ Bohrungen und Vermessungen auf IGI-Gelände
31. Januar 2018
→ IGI-Gegner erwägen eine Menschenkette
13. Dezember 2017
→ IGI-Planungen sollen öffentlich ablaufen
26. Oktober 2017
→ Gemeinden stimmen für IGI-Verband
26. Juli 2017
→ Weiterer Gegenwind für IGI
08. Juni 2017
→ IGI-Bürgerinitiative gegründet
07. Juni 2017
→ IGI weit weg von Genehmigung
07. Juni 2017
→ IGI-Flächenwahl war nicht gelenkt
18. Mai 2017
→ Bedenken sollen ernst genommen werden
08. April 2017
→ Pressemeldung vom RP Tübingen zur Zielabweichungsentscheidung
15. Mai 2018
Der Städtebauliche Rahmenplan ist eine informelle Planung, die eine mögliche bauliche Entwicklung, die Frei- und Retentionsräume und die Erschließung des Plangebietes darstellt.
Aufgabe des städtebaulichen Rahmenplanes ist es, auf Grundlage der bislang gewonnenen Erkenntnisse aus den Fachgutachten und den Vorgaben aus dem Zielabweichungsverfahren, die räumliche und funktionale Entwicklung des Plangebietes mit einer Gesamtfläche von 45 ha bei bestmöglichster Schonung der Umwelt aufzuzeigen. Der städtebauliche Rahmenplan bildet damit die Grundlage für die weitergehenden Bauleitplanungen. Dabei werden die nachfolgenden gestalterischen, funktionalen und ökologischen Ziele berücksichtigt:
Basis für die Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen und der Erhaltung der Wirtschaftskraft im Raum Biberach ist die Sicherung der Entwicklungsmöglichkeiten für bereits ansässige Industriebetriebe. Da dies in erster Linie großflächige Industriebetriebe betrifft, wurden große zusammenhängende Quartiere entworfen, die über eine flächensparende Ringerschließung an die Landesstraße L267 sowie einer Gleisanlage an die Bahnlinie angebunden sind.
Es wird eine grundsätzliche Gliederung des Plangebietes mit durchgehenden internen Grünzügen und Freiräumen längs des Talraumes der Riß vorgegeben. In diesen Bereichen konzentrieren sich grünordnerische und ökologische Maßnahmen wie z. B. die Anlage von Baumreihen und die Ausweisung von Grünflächen. Die jeweiligen Übergänge und die Anbindung in die freie Landschaft werden durch eine abgerückte Bebauung sichergestellt, um eine wirksamere Durchlässigkeit des Grünzugsystems zu erzielen und gesunde Arbeitsverhältnisse zu schaffen.
Zur Sicherstellung des Grundwasserschutzes, insbesondere auch im Bereich des Wasserschutzgebietes Höfen – (Zone III) und zur Erhaltung des Grundwasserdargebotes sieht der Rahmenplan zusätzlich Versickerungsbereiche außerhalb des Wasserschutzgebietes vor. Innerhalb des Wasserschutzgebietes bestehen Einschränkungen hinsichtlich der Oberflächenwasserbehandlung bzw. -versickerung, dem Ausbau der öffentlichen Verkehrsflächen bzw. auf den Betriebsgrundstücken. Aus diesem Grund wurden entlang der öffentlichen Verkehrsflächen und der internen Grünzüge Flächen vorgehalten, über die eine ordnungsgemäße Ableitung, und soweit zulässig eine Versickerung von Oberflächenwasser, aus dem Plangebiet gewährleistet werden soll. Besonders empfindliche Flächen mit geringem Grundwasserflurabstand wurden von einer Bebauung freigehalten.
Die landschaftliche Einbindung und damit die Reduzierung der Außenwirkung des Plangebietes wird durch die Ausweisung von z.T. breiten Randeingrünungen und Abstandsflächen erreicht. Insbesondere zu den Siedlungsflächen südlich der L267 wurde eine breite Randeingrünung dargestellt, auf der auch geeignete Maßnahmen des Lärmschutzes bei Bedarf vorgesehen werden können.
Zur Verminderung des Verkehrsaufkommens wird eine duale Verkehrsanbindung des Industriegebietes Rißtal mit einem möglichen Bahnanschluss für den Güterverkehr und den Öffentlichen Personennahverkehr im Norden vorgesehen. Dazu wurde parallel zur nördlichen Erschließungsstraße eine Bahntrasse mit Anbindung an die Bahnlinie (Friedrichshafen – Biberach – Ulm) ausgewiesen und im Nordwesten eine multifunktionale Fläche für einen Güterbahnhof und einem Park- und Ride Parkplatz platziert, um Synergieeffekte bestmöglich ausnutzen zu können.
Eine funktionale Erschließung des Plangebietes wird durch einen stufenweisen Ausbau der Verkehrsanbindung an die L 267 mit zwei Zufahrten gewährleistet. Der Endausbau erfolgt nach Herstellung des geplanten Aufstiegs zur B30.
→ Haushaltssatzung für das Jahr 2022
22. Dezember 2021
→ Haushaltsplan für 2021 / Finanzplanung 2022 bis 2024
16. Juni 2021
→ Aufstellung des Haushaltsplanes
28. Juli 2020
→ Haushaltsjahr 2019
16. Oktober 2019
→ Gesamthaushaltsplan 2018_2019
19. Februar 2019
Vorversion des Bebauungsplans:
Entwurf von „IGI Rißtal BA1“liegt vor
Zweckverband lädt Öffentlichkeit zur Diskussion des Bebauungsplans ein
→ Lageplan als PDF
Der Zweckverband IGI Rißtal mit seinen vier Mitgliedern Biberach, Maselheim, Schemmerhofen und Warthausen wurde im Juli 2017 gegründet und befasst sich intensiv mit den Möglichkeiten, miteinander ein interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet zu gründen.
Zu diesem Zwecke wurde in der Vergangenheit der Flächennutzungsplan (Fortschreibung läuft) sowie ein umfassender städtebaulicher Rahmenplan erarbeitet und im Sinne ausreichender Entwicklungsflächen für ansässige Großbetriebe bei bestmöglicher Schonung der Umwelt weiterentwickelt. Beide Pläne bilden die Grundlage für eine räumliche und funktionale Entwicklung des Areals im Norden Biberachs nahe des Rappenhofs.
Nach diesen Vorarbeiten, die mit umfassenden Gutachten zu Verkehr, Hydrogeologie, Altlasten, Schalltechnik, Flora und Fauna sowie Artenschutz einhergingen, legt der Zweckverband der Öffentlichkeit nun den Entwurf des Bebauungsplans des ersten Bauabschnitts (IGI Rißtal – BA1) vor. Im Rahmen einer öffentlichen Verbandsversammlung am 12. Dezember und einer Bürger-Informationsveranstaltung am 29. Januar 2020 (beides jeweils um 17 h in der Turn- und Festhalle Warthausen) sind alle Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen, sich den aktuellen Sachstand erklären zu lassen, unklare Punkte zu klären und Anregungen oder Kritik einzubringen. Die Gesprächspartner auf Seiten der politischen Gremien, Bürgerinitiative, Naturschutzbehörden und Industrie werden durch verschiedene Sitzungen und Runde Tische eingebunden und gehört.
Der Bebauungsplan, der vom 2. Januar bis 14. Februar 2020 am Sitz des ZV bei der Gemeinde Warthausen sowie in der Geschäftsstelle des ZV im Rathaus Schemmerhofen ausliegt, erklärt im Detail die Gestaltung der 32,6 Hektar großen Fläche im Norden Biberachs. Der Geltungsbereich umfasst im Wesentlichen das westliche Teilgebiet des städtebaulichen Rahmenplanes und wird im Süden durch die L267, im Westen durch landwirtschaftliche Nutzflächen, Gehölze sowie die Bahnlinie Friedrichshafen – Biberach – Ulm, im Norden und Osten durch landwirtschaftliche Nutzflächen begrenzt. Das Areal grenzt an bestehende Gewerbeflächen in Herrlishöfen bzw. an deren Erweiterungsflächen GE Steinösch an.
Diese Fläche entspricht in etwa der Größenordnung der aktuellen Nachfragesituation von Unternehmen aus dem Raum Biberach. Außerdem sichert sie die Entwicklung des Gebietes von Süden und ermöglicht den Anschluss an den Bahn-Güterverkehr und einen zukünftigen Personenhaltepunkt der Regio-S-Bahn Donau-Iller. Verkehrstechnisch ist eine Anbindung des Plangebietes an die L 267 im Süden vorgesehen.
Aufgestellt vom Zweckverband wurde der Bebauungsplan von Lars Consult entworfen. Die Planungshoheit für dieses Gebiet liegt beim Zweckverband, nicht bei der Gemeinde Warthausen. Der Bebauungsplan fixiert die konkrete bauliche Ausführung und legt neben den Erschließungs- und Bauflächen auch die Grün- und Ausgleichsflächen fest, definiert Gebäudehöhen, Bauweisen und die Definition der Nutzung als Industrie- und Gewerbegebiet.
Der Entwurf, der im Gespräch mit Bürgern, politischen Akteuren und Unternehmen über die nächsten Monate weiterentwickelt werden soll, beinhaltet drei nahezu rechteckige Bauquartiere mit einer Größe von 29, 64 und 45 T Quadratmetern. Innerhalb dieser Grenzen werden sich bereits in den Kommunen ansässige Betriebe ansiedeln.
Zwischen diesen Quartieren sieht der Plan großzügige Grünflächen vor. Auf diesen gilt es, bestehende Bäume zu erhalten und neue Laubbäume, Büsche und Sträucher anzupflanzen. Durch diese umfangreichen Ein- und Durchgrünungsmaßnahmen wird sich der Anteil an Gehölzen auf diesem Areal gegenüber dem Ist-Zustand erhöhen. Zusätzlich werden an drei Seiten artenreiche Blüh- und Feuchtwiesen entwickelt.
Das Errichten eines Gewerbegebietes kann trotz allem nicht ohne deutliche Versiegelung realisiert werden, im Falle des IGI Rißtal liegt diese bei knapp 69%. Damit bleiben auch nach Fertigstellung des IGI Rißtal gut 30% der Fläche dauerhaft unversiegelt.
Ebenfalls im Bebauungsplan enthalten ist ein Betriebsgleis, das von der bestehenden Bahnlinie abzweigt, am kompletten Areal entlangführt und später wieder auf die vorhandenen Gleise trifft. Diese Bahnanbindung ist ein großer Vorteil des Gebiets und stellt die einwandfreie Erreichbarkeit für den Personen- und Güterverkehr sicher.
Im Anschluss an die Debatte mit allen Beteiligten werden Änderungsvorschläge und Anregungen geprüft und in die weitere Entwicklung des Bebauungsplans einfließen. Parallel dazu wird der bereits in Gang gesetzte Flächennutzungsplan (FNP) weiter angepasst. Ein ebenfalls wichtiger Aspekt sind die laufenden Grundstücksverhandlungen. Mit dieser Aufgabe ist die EnBW-Tochter RBS wave betraut. Mit einigen der privaten Eigentümer, die gemeinsam 30% des Areals besitzen, befindet man sich bereits in Gesprächen.
Auch zweieinhalb Jahre nach seiner Gründung ist das übergeordnete Ziel des Zweckverbands IGI Rißtal die Sicherung und Weiterentwicklung der hochwertigen Lebensbedingungen im ländlichen Raum und die Sicherung des Mittelzentrums Biberach in seiner Bedeutung als wichtiges Arbeitsplatz- und Versorgungszentrum. Im Sinne einer abwägenden, tragfähigen Lösung freuen sich die Verbandsmitglieder auf eine möglichst breite, faire Debatte mit allen Bürgern, Unternehmen, Verbänden und Gremien.
Aufgestellt vom Zweckverband wird der Bebauungsplan von Lars Consult bearbeitet. Die Planungshoheit für dieses Gebiet liegt beim Zweckverband, nicht bei der Gemeinde Warthausen. Mögliche Inhalte des Bebauungsplans sind die Festlegung der Erschließungsflächen, Bauflächen, Grün- und Ausgleichsflächen, die Definition von Gebäudehöhen, Bauweisen und insbesondere die Definition der Grundstücksnutzung – hier: Industrie- und Gewerbegebiet.
Das Flächennutzungsplan- und das Bebauungsplanverfahren werden zeitlich parallel durchgeführt, die vorgesehenen Bürgerbeteiligungen und Bürgerforen werden für beide Verfahren einzeln durchgeführt.