Herzlich willkommen
Liebe Leserschaft,
nicht jeder kennt den Landkreis Biberach – aber ein Kranen von Liebherr, Armaturen von Handtmann, Schärfmaschinen von Vollmer oder Medikamente von Böhringer Ingelheim, die gibt es an vielen Plätzen der Erde. Hier im Kreis Biberach verfügen wir über viele solcher überregional bedeutsamen Industriebetriebe. Sie bieten sichere und gut bezahlte Arbeitsplätze mit umfassenden Perspektiven und, nicht zuletzt, Steuergelder für unsere Infrastruktur, Bildung und Kultur.
Um den Verbleib, die Wirtschaftskraft und die Arbeitsplätze solch prägender Unternehmen für die Region zur sichern, werden geeignete Flächen für Ihren kurz- oder mittelfristigen Erweiterungsbedarf benötigt.
Einzelne Gemeinden sind aus tatsächlichen Gründen nicht in der Lage, Flächen im erforderlichen Umfang bereit zu stellen. Auch aus rechtlichen Gründen bedarf es dazu eines Zusammenschlusses mehrerer Gemeinden zu einem gemeinsamen Zweckverband. Aus diesem Grund haben sich im Juli 2017 die Stadt Biberach und die Gemeinden Maselheim, Schemmerhofen und Warthausen zu einem Zweckverband (Zweckverband Interkommunales Industriegebiet Rißtal – kurz: IGI Rißtal) zusammengeschlossen, dessen Aufgabe die Planung, die Realisierung und der Betrieb eines Interkommunalen Industriegebietes ist.
Alle vier Verbandsgemeinden sind gleichrangig zu 25% am Zweckverband beteiligt. Dies betrifft zum einen die Entscheidungsfindung (es müssen alle Beschlüsse einstimmig gefasst werden) sowie die Verteilung der Ausgaben und der zu erwarteten Einnahmen aus Gewerbesteuern. Dazu stellt der Zweckverband einen jährlichen →Haushaltsplan auf.
Der Sitz des Zweckverbandes ist die Gemeinde Warthausen, die organisatorische Abwicklung und Aufgabenerledigung erfolgt durch die Geschäftsstelle bei der Gemeinde Schemmerhofen.
Das gemeinsame Zweckverbandsgebiet umfasst eine Fläche von ca. 45 ha nördlich des Ortsteils Herrlishöfen der Gemeinde Warthausen zwischen L 266 und der Bahnlinie Ulm-Friedrichshafen.
Voraussetzung für den Bau von Industrieanlagen ist die Ausweisung eines Bebauungsplans, in einem ersten Bauabschnitt auf einer Fläche von ca 32 ha (→Bebauungsplan „IGI-Rißtal-BA 1“).
Voraussetzung für den Erlass und die Aufstellung eines Bebauungsplanes war zunächst die Ermittlung geeigneter Flächen in einem Umkreis von bis zu 20 km um die Stadt Biberach. Industrieflächen dieser Größenordnung müssen im Regionalplan des Regionalverbandes Donau-Iller als solche ausgewiesen werden. Im →Zielabweichungsverfahren durch das Regierungspräsidium Tübingen wurde die Fläche des jetzigen IGI-Rißtal als geeignetste Fläche ermittelt und die entsprechende Fläche im Regionalplan zugelassen. Außerdem müssen solche Bauflächen im flächennutzungsplan dargestellt sein; die Fläche des IGI-Rißtal wird derzeit im Parallelverfahren zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Biberach ausgewiesen (dazu gehört auch die Gemeinde Warthausen, auf deren Gemarkungsfläche das Industriegebiet entstehen soll).