11. Oktober 2024

Amtliche Bekanntmachung

Erörterungstermin der vorgebrachten Einwendungen gegen die gehobene Wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung von Oberflächenwasser aus dem IGI Rißtal ins Grundwasser und in den Unterrückgraben.

Bekanntmachung des Umlegungsbeschlusses und der Auslegung der Bestandskarte und des Bestandsverzeichnisses

 

19. Juni 2024

Verbandsversammlung vom 19.06.2024

In der Verbandsversammlung vom 19.06.2024 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

– Abschluss einer Planungskostenvereinbarung mit dem künftigen Erschließungsträger
– Vergabe des Planungsauftrages an Ing. Büro LARS consult zur Durchführung der Ausgleichsmaßnahmen und Landschaftspflegemaßnahmen

 

20. Februar 2024

Öffentliche Bekanntmachung des Vermessungsamts

Bekanntmachung des Umlegungsbeschlusses und der Auslegung der Bestandskarte und des Bestandsverzeichnisses

 

16. Februar 2024

Verbandsversammlung vom 15.02.2024

In der Verbandsversammlung vom 15.02.2024 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

– die Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2022
– die Bekanntgabe des Genehmigungserlasses des Regierungspräsidiums für den Haushaltsplan 2023
– die Aufstellung des Haushaltsplanes und Beschluss der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 – Beratung und Beschlussfassung

 

9. Februar 2024

Rodung der Gehölzstrukturen

In den nächsten Tagen werden zur Vorbereitung der Erschließung die Gehölzstrukturen im Plangebiet gerodet. Die artenschutzrechtlichen Prüfungen haben in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde stattgefunden.

 

13. Oktober 2023

Verbandsversammlung vom 12.10.2023

In der Verbandsversammlung vom 12.10.2023 wurde Herr Bürgermeister Christian Kuhlmann für weitere 5 Jahre als stellvertretender Verbandsvorsitzender gewählt.

 

11. Oktober 2023

Grunderwerb, Baulandumlegung

Vom Zweckverband wurden bis zum 11. Oktober 2023 mittlerweile alle privaten Grundstücksflächen innerhalb des Plangebietes erworben. Alle Flächen im Plangebiet sind nun im Eigentum des Zweckverbandes, der Firma Handtmann bzw. der Gemeinde Warthausen (Verkehrsflächen).

Diese Flächen werden nun zum Einen den oder die bauwilligen Industriebetriebe und zum Anderen auf den Zweckverband als Eigentümer der öffentlichen Erschließungsanlagen (u.a. Straßen) im Rahmen einer privaten Grundstückszerlegung beziehungsweise einer freiwilligen Baulandumlegung zugeteilt.

 

08. September 2023

Bebauungsplan

Nach einem Verfahrenszeitraum von mehr als 3 Jahren wurde der am 22.12.2022
durch die Verbandsversammlung beschlossene Bebauungsplan am 6. Juni 2023 vom Regierungspräsidium Tübingen als Rechtsaufsichtsbehörde genehmigt und in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der Mitgliedsgemeinden am 6. September 2023 in Biberach Kommunal sowie in den Mitteilungsblättern der Gemeinden Maselheim, Schemmerhofen und Warthausen am 8.September 2023 öffentlich bekannt gemacht.
Der Bebauungsplan tritt mit der letzten Bekanntmachung am 8. September 2023 in Kraft.

 

17. August 2023

Vorarbeiten, Voruntersuchungen

Um die Bebauarbeit des Plangebietes zu prüfen sind umfangreiche Voruntersuchungen erforderlich. Derzeit läuft für die Dauer von ca. 8 Wochen eine archäologische Prospektion, das heißt, auf einer Fläche von mehreren Hektar werden zahlreiche Suchschlitze und Suchgräben ausgehoben, um das Baufeld auf eventuelle historische oder gar prähistorische Siedlungsstrukturen zu untersuchen. (Siehe Schwäbische Zeitung vom 14. und 19. August 2023).