Der Zweckverband IGI Rißtal hat im Rahmen seiner Verbandsversammlung Ende Mai seinen Haushalt 2019 beschlossen und neue Weichen für die Entwicklung des interkommunalen Gewerbegebiets gestellt. Wolfgang Jautz, der als Zweckverbandsvorsitzender fungierte und als Bürgermeister von Warthausen auch Gastgeber in der Turn- und Festhalle war, konnte zur öffentlichen Sitzung am 21. Mai 25 Zuhörer und Vertreter der heimischen Presse begrüßen.

Zu Beginn stellte die Kämmerin der Gemeinde Warthausen, Michaela Schuhmacher, den Haushaltsplan 2019 vor. Dieser wurde von den Verbandsmitgliedern samt der Finanzplanung und der Haushaltssatzung einstimmig beschlossen.
Den aktuellen städtebaulichen Rahmenplan erläuterten Bernd Munz und Robert Geiß vom Planungsbüro LARS consult aus Memmingen. LARS consult ist eine Gesellschaft für Planung und Projektentwicklung und bereits von Beginn an mit der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen betraut.
Sie informierten die Zuhörer auch über das Gespräch mit der unteren Naturschutzbehörde des Landratsamts Biberach. Diese kam man zu dem Ergebnis, dass für Flora und Fauna im Rißtal keine unlösbaren Probleme bestehen. Zugunsten einer effizienten Verkehrsführung sprach man sich für Ampelanlage oder Kreisverkehr aus.
Des Weiteren wurde festgestellt, dass die späteren Dachwässer vor Ort versickern können. Die beiden Grünabschnitte beim Bauabschnitt 1 wurden zu einem Abschnitt zusammengelegt. Somit bleiben die Grünflächenanteile bestehen, sind jedoch komprimierter. Mittig soll zudem ein Grünkorridor entstehen, der für die Wasserwirtschaft vorteilhaft ist.
Als weiteres Ergebnis der Verbandsversammlung wurde eine Änderung des Gebiets des Zweckverbands vorgenommen. Diese ist aufgrund der Gutachten und des Städtebaulichen Rahmenplans erforderlich.
Die Mitglieder des Zweckverbandes beschlossen einstimmig, das Verbandsgebiet entsprechend dem Lageplan vom 28.01.2019 gemäß § 5 Nr. 2 Buchstabe d der Verbandssatzung zu ändern. Außerdem wurde die eigene Satzung gemäß § 5 Nr. 2 Buchstabe d wie folgt geändert:
„§ 1 Nr. 4 erhält folgende Fassung: Das 45 ha große Verbandsgebiet umfasst die im Lageplan vom 28.01.2019, Maßstab 1.5000 (schwarz) umrandeten Flächen. Der Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung. Eine spätere Änderung des Verbandsgebiets bleibt vorbehalten.“
Zum Schluss der Sitzung gab Bürgermeister Wolfgang Jautz bekannt, dass der EnBW/RBS wave der Auftrag zur Bodenordnung erteilt wurde, und bedankte sich bei den Zuhörern für ihr Interesse.