Kurzbericht der öffentlichen Verbandsversammlung des Zweckverbands IGI Rißtal vom 28.07.2020

Turn- und Festhalle Warthausen
Wielandstraße 10, 88447 Warthausen

 

1. Bebauungsplanverfahren

– Information über den Verfahrensstand und das weitere Vorgehen
– Weitere Gutachten bzw. Planungsaufträge
Verbandsvorsitzender Glaser gab die Tagesordnung bekannt und ging direkt auf den Tagesordnungspunkt 1 ein. Er informierten über den aktuellen Verfahrensstand im Bebauungsplanverfahren. Trotz der Coronasituation laufen die Planungen weiter. Die DB Engineering & Consulting GmbH wurde mit der Trassenplanung beauftragt und hat bereits Vorschläge zur Güterschienenanbindung vorgelegt. Zu dem bestehenden Verkehrsgutachten wird ein ergänzendes Gutachten durch modus consult erstellt. Durch Zählungen wird das Verkehrsaufkommen geprüft. An Stelle des geplanten Park & Ride Parkplatzes soll eine PV Anlage entstehen, die die Betriebe im Industriegebiet direktversorgen kann. Diese Fläche soll als Sondergebiet ausgewiesen werden. Außerdem laufen Gespräche, die Abwasserbeseitigung mit dem AZV Riss vertraglich zu regeln.

Die Abwägungsprüfung läuft bis Mitte Oktober 2020. Die Vorberatung bzw. Einholung der Weisungsbeschlüsse durch die Gemeinderäte der Verbandsgemeinden soll im Laufe des Novembers und Dezember 2020 erfolgen. Über die Abwägung wird in der nächsten Zweckverbandsversammlung am 03.02.2021 beraten und informiert.

 

2. Aufstellung des Haushaltsplanes und Beschluss der Haushaltssatzung für das Jahr 2020

– Beratung und Beschlussfassung
Der Fachbereich Finanzen hat den Haushaltsplan 2020 in Abstimmung mit den Fachplanern erstellt. Der Entwurf wurde in der Sitzung vom 04.03.2020 von der Arbeitsgemeinschaft IGI Rißtal vorgelegt und von dieser vorberaten.

Im Ergebnishaushalt sind die Aufwendungen geprägt von den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen und den sonstigen ordentlichen Aufwendungen. Aufgrund fehlender Erfahrungswerte konnten die Aufwendungen nur grob geschätzt werden. Die Aufwendungen werden durch die Erhebung der Betriebskostenumlage von den Verbandsmitgliedern refinanziert. Wie bereits im Haushaltsjahr 2019 wurde auch im Haushaltsjahr 2020 eine Liquiditätsumlage eingeplant.

Inwieweit die Investitionsauszahlungen in den veranschlagten Jahren im Finanzhaushalt zu Buche schlagen ist wie bei den Aufwendungen nur schwer abzuschätzen. Für den möglichen Abschluss von Verträgen im Haushaltsjahr 2020 und Abfluss der finanziellen Mittel im Jahr 2021 wurde insgesamt eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 3,17 Mio. Euro eingeplant.
Der Grunderwerb, der voraussichtlich 2021 zur Auszahlung kommt, wird über die Vermögensumlage refinanziert. Für die restlichen Investitionskosten ist eine Kreditaufnahme im Haushaltsjahr 2020 und im Finanzplanungsjahr 2021 vorgesehen.

Die Verbandsversammlung stimmte dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.

 

3. Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2018

Der Zweckverband hat zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss ist nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung unter Berücksichtigung der besonderen gemeindehaushaltsrechtlichen Bestimmungen anzufertigen und muss klar und übersichtlich sein.

Ergebnisrechnung:

Beim Zweckverband IGI Rißtal werden die Aufwendungen im Ergebnishaushalt durch die Erhebung der Betriebskostenumlage von den Mitgliedsgemeinden ausgeglichen. Dadurch ist die gesetzliche Forderung stets erfüllt.

Finanzrechnung:

Im Jahr 2018 sind keine Ein- und Auszahlungen erfolgt. Deshalb schließt der Gesamtfinanzhaushalt mit 0,00 € im Haushaltsjahr 2018 ab.

Liquidität:

Der Zweckverband muss die Verwendung der liquiden Mittel zur Finanzierung der Investitionen (§ 22 Abs. 2, § 53 Satz 2 GemHVO) nachweisen. Es erfolgten keine Auszahlungen für Investitionen im Haushaltsjahr 2018.

Die Verbandsversammlung stimmte dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.

 

4. Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2019

Auch für das Haushaltsjahr 2019 wurde der Jahresabschluss vorgestellt.

Ergebnisrechnung:

Beim Zweckverband IGI Rißtal werden die Aufwendungen im Ergebnishaushalt durch die Erhebung der Betriebskostenumlage von den Mitgliedsgemeinden ausgeglichen. Dadurch ist die gesetzliche Forderung stets erfüllt.

Finanzrechnung:

Im Jahr 2019 sind Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit erfolgt. Die Beträge setzen sich aus den Ein- und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2018 und für das Haushaltsjahr 2019 zusammen.

Liquidität:

Der Zweckverband muss die Verwendung der liquiden Mittel zur Finanzierung der Investitionen (§ 22 Abs. 2, § 53 Satz 2 GemHVO) nachweisen. Es erfolgten keine Auszahlungen für Investitionen im Haushaltsjahr 2019.

Die Verbandsversammlung stimmte dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.

 

5. Abschluss eines Vertrages über die Verwaltungsleihe zwischen dem Zweckverband und der Gemeinde Schemmerhofen

Der Zweckverband IGI Rißtal bedient sich zur verwaltungsmäßigen Erledigung seiner Aufgaben nach § 10 der Zweckverbandssatzung Bediensteter und sächlicher Verwaltungsmittel der Gemeinde Schemmerhofen.
Dazu ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Zweckverband und der Gemeinde bezüglich der Kostenerstattung für den Personal- und sächlichen Verwaltungsaufwand (Verwaltungsleihe) erforderlich.

Die Verbandsversammlung stimmte dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.

 

6. Bestellung einer Fachbeamtin für das Finanzwesen des Zweckverbandes

Nach § 10 Ziff. 2 der Verbandssatzung kann der Verband zur Erfüllung seiner Aufgaben Bedienstete bestellen. Es wird vorgeschlagen, beim Zweckverband eine/n Fachbeamten/in für das Finanzwesen des Verbandes im Beamtenverhältnis mit pauschalierter Aufwandsentschädigung (Ehrenbeamte) anzustellen.
Die Personalauswahl und Höhe der Aufwandsentschädigung wurde in nichtöffentlicher Sitzung festgelegt. Für das Finanzwesen wird vom Zweckverband eine/r Fachbeamter/in mit ehrenamtlicher Entschädigung (Ehrenbeamte) angestellt.

Die Verbandsversammlung stimmte dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.

 

7. Verschiedenes

Unter dem Tagesordnungspunkt Verschiedenes wurde nichts besprochen.