Öffentliche Verbandsversammlung des Zweckverbandes IGI Rißtal am 16.12.2021 um 14 Uhr

Turn- und Festhalle Warthausen
Wielandstraße 10, 88447 Warthausen

 

Tagesordnungspunkte:
1. Protokollbekanntgabe (wird an der Sitzung bekannt gegeben)
2. Feststellung der Jahresrechnung 2020
3. Bekanntgabe des Haushaltserlasses für das Jahr 2021
4. Beratung und Beschlussfassung des Haushaltsplanes mit Haushaltssatzung 2022
5. Änderung der Zweckverbandssatzung
6.
7. Verschiedenes

 

Lageplan als PDF

Bebauungsplan mit Grünordnung „IGI Rißtal – BA 1“

Einladung Verbandsversammlung

Merkblatt zum Ablauf

Vereinbarung

Vorlage zu TOP 2

Vorlage zu TOP 3

Anlage 1 zu TOP 3

Anlage 2 zu TOP 3

Vorlage zu TOP 4a

Vorlage zu TOP 4b

Vorlage zu TOP 5

Anlage zu TOP 5

 

Der Zweckverband IGI Rißtal mit seinen vier Mitgliedern Biberach, Maselheim, Schemmerhofen und Warthausen wurde im Juli 2017 gegründet und befasst sich intensiv mit den Möglichkeiten, miteinander ein interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet zu gründen.
Zu diesem Zwecke wurde in der Vergangenheit der Flächennutzungsplan (Fortschreibung läuft)  sowie ein umfassender städtebaulicher Rahmenplan erarbeitet und im Sinne ausreichender Entwicklungsflächen für ansässige Großbetriebe bei bestmöglicher Schonung der Umwelt weiterentwickelt. Beide Pläne bilden die Grundlage für eine räumliche und funktionale Entwicklung des Areals im Norden Biberachs nahe des Rappenhofs.

Nach diesen Vorarbeiten, die mit umfassenden Gutachten zu Verkehr, Hydrogeologie, Altlasten, Schalltechnik, Flora und Fauna sowie Artenschutz einhergingen, legt der Zweckverband der Öffentlichkeit nun den Entwurf des Bebauungsplans des ersten Bauabschnitts (IGI Rißtal – BA1) vor. Im Rahmen einer öffentlichen Verbandsversammlung am 17. Oktober und einer Bürgerversammlung am 6. November (beides jeweils um 17 h in der Turn- und Festhalle Warthausen) sind alle Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen, sich den aktuellen Sachstand erklären zu lassen, unklare Punkte zu klären und Anregungen oder Kritik einzubringen. Die Gesprächspartner auf Seiten der politischen Gremien, Bürgerinitiative, Naturschutzbehörden und Industrie werden durch verschiedene Sitzungen und Runde Tische eingebunden und gehört.
Der Bebauungsplan, der ab sofort im Bürgermeisteramt Warthausen ausliegt, erklärt im Detail die Gestaltung der 32,6 Hektar großen Fläche im Norden Biberachs. Der Geltungsbereich umfasst im Wesentlichen das westliche Teilgebiet des städtebaulichen Rahmenplanes und wird im Süden durch die L267, im Westen durch landwirtschaftliche Nutzflächen, Gehölze sowie die Bahnlinie Friedrichshafen – Biberach – Ulm, im Norden und Osten durch landwirtschaftliche Nutzflächen begrenzt. Das Areal grenzt an bestehende Gewerbeflächen in Herrlishöfen bzw. an deren Erweiterungsflächen GE Steinösch an.
Diese Fläche entspricht in etwa der Größenordnung der aktuellen Nachfragesituation von Unternehmen aus dem Raum Biberach. Außerdem sichert sie die Entwicklung des Gebietes von Süden und ermöglicht den Anschluss an den Bahn-Güterverkehr und einen zukünftigen Personenhaltepunkt der Regio-S-Bahn Donau-Iller. Verkehrstechnisch ist eine Anbindung des Plangebietes an die L 267 im Süden vorgesehen.
Aufgestellt vom Zweckverband wurde der Bebauungsplan von Lars Consult entworfen. Die Planungshoheit für dieses Gebiet liegt beim Zweckverband, nicht bei der Gemeinde Warthausen. Der Bebauungsplan fixiert die konkrete bauliche Ausführung und legt neben den Erschließungs- und Bauflächen auch die Grün- und Ausgleichsflächen fest, definiert Gebäudehöhen, Bauweisen und die Definition der Nutzung als Industrie- und Gewerbegebiet.
Der Entwurf, der im Gespräch mit Bürgern, politischen Akteuren und Unternehmen über die nächsten Monate weiterentwickelt werden soll, beinhaltet drei nahezu rechteckige Bauquartiere mit einer Größe von 29, 64 und 45 T Quadratmetern. Innerhalb dieser Grenzen werden sich bereits in den Kommunen ansässige Betriebe ansiedeln.
Zwischen diesen Quartieren sieht der Plan großzügige Grünflächen vor. Auf diesen gilt es, bestehende Bäume zu erhalten und neue Laubbäume, Büsche und Sträucher anzupflanzen. Durch diese umfangreichen Ein- und Durchgrünungsmaßnahmen wird sich der Anteil an Gehölzen auf diesem Areal gegenüber dem Ist-Zustand erhöhen. Zusätzlich werden an drei Seiten artenreiche Blüh- und Feuchtwiesen entwickelt.
Das Errichten eines Gewerbegebietes kann trotz allem nicht ohne deutliche Versiegelung realisiert werden, im Falle des IGI Rißtal liegt diese bei knapp 69%. Damit bleiben auch nach Fertigstellung des IGI Rißtal gut 30% der Fläche dauerhaft unversiegelt.
Ebenfalls im Bebauungsplan enthalten ist ein Betriebsgleis, das von der bestehenden Bahnlinie abzweigt, am kompletten Areal entlangführt und später wieder auf die vorhandenen Gleise trifft. Diese Bahnanbindung ist ein großer Vorteil des Gebiets und stellt die einwandfreie Erreichbarkeit für den Personen- und Güterverkehr sicher.
Im Anschluss an die Debatte mit allen Beteiligten werden Änderungsvorschläge und Anregungen geprüft und in die weitere Entwicklung des Bebauungsplans einfließen. Parallel dazu wird der bereits in Gang gesetzte Flächennutzungsplan (FNP) weiter angepasst. Ein ebenfalls wichtiger Aspekt sind die laufenden Grundstücksverhandlungen. Mit dieser Aufgabe ist die EnBW-Tochter RBS wave betraut. Mit einigen der privaten Eigentümer, die gemeinsam 30% des Areals besitzen, befindet man sich bereits in Gesprächen.
Auch zweieinhalb Jahre nach seiner Gründung ist das übergeordnete Ziel des Zweckverbands IGI Rißtal die Sicherung und Weiterentwicklung der hochwertigen Lebensbedingungen im ländlichen Raum und die Sicherung des Mittelzentrums Biberach in seiner Bedeutung als wichtiges Arbeitsplatz- und Versorgungszentrum. Im Sinne einer abwägenden, tragfähigen Lösung freuen sich die Verbandsmitglieder auf eine möglichst breite, faire Debatte mit allen Bürgern, Unternehmen, Verbänden und Gremien.