Organe des Zweckverbandes:
Die Aufgaben und Befugnisse des Zweckverbandes sind in der → Zweckverbandssatzung geregelt.
Hauptorgan des Zweckverbandes ist die Verbandsversammlung.
Mitglieder der Verbandsversammlung sind die jeweiligen Bürgermeister, die ihre Gemeinden Kraft Amtes vertreten sowie jeweils zwei weitere Vertreter aus der Mitte des jeweiligen Gemeinderates. Jedes Verbandsmitglied (die 4 Gemeinden) hat in der Verbandsversammlung eine Stimme, die in Form der Stimmführerschaft durch den die jeweilige Gemeinde vertretenen Bürgermeister abgegeben wird und dazu aufgrund der jeweiligen Vorberatungen der Gemeinderäte zur Stimmabgabe ermächtigt wird.
Sofern es sich nicht um grundlegende Entscheidungen handelt (diese sind in der Zweckverbandssatzung im Einzelnen geregelt), werden Entscheidungen entsprechend der Satzungsermächtigung durch den Verwaltungsrat getroffen. Der Verwaltungsrat besteht aus den gesetzlichen Vertretern der Mitgliedsgemeinden, das heißt den jeweiligen Bürgermeistern.
Der Verbandsvorsitzende wird von der Verbandsversammlung auf die Dauer von 5 Jahren gewählt und ist gleichzeitig Vorsitzender der Verbandsversammlung und dem Verwaltungsrat. Mit der Wahl vom 22.12.2022 ist Herr Bürgermeister Klaus Wilhelm Tappeser Vorsitzender des Zweckverbandes; Stellvertreter ist Herr Bürgermeister Christian Kuhlmann.
Finanzen des Zweckverbandes:
Über alle Einzahlungen und Auszahlungen (Einnahmen und Ausgaben) des Zweckverbandes wird jährlich ein →Haushaltsplan aufgestellt und verteilen sich jeweils zu 25 % auf alle Verbandsgemeinden.